Erhöhung des Kinderzuschlags ab 01.01.2023

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen werden auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 im Zuge der Einführung des Sofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

Muss man den Kinderzuschlag beantragen?

Ja, der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

Zurück