Von Kindergeld, Kinderfreibetrag, Unterhalt für Trennungskinder: Das ändert sich 2026

Neue Regelungen entlasten ab 2026 viele Familien.

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch ein höheres Kindergeld, höhere Freibeträge, höheren Unterhalt für Trennungskinder und dadurch auch einen höheren Unterhaltsvorschuss.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.


Unterhalt für Trennungskinder und Unterhaltsvorschuss

Der Mindestunterhalt steigt 2026 geringfügig an:

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren liegt er bei monatlich 486 Euro
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich 558 Euro
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich 698 Euro

Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beim Jugendamt beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen. Da das Kindergeld angerechnet wird, welches sich etwas erhöht hat, gelten 2026 folgende Beträge:

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich 227 Euro
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich 299 Euro
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich 394 Euro


Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2026 auf 6.828 Euro pro Kind. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.


Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage bleiben bei 15 Arbeitstagen pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es  30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.


Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro in der Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro pro Monat.

 

(weitere Informationen unter Familienportal des Bundes - Startseite)

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